Küchenkräfte als Springer und in der Schillerschule (m/w/d)
- Publizierung bis: 22.03.2026
Vom ersten Kita-Tag bis zum Schulabschluss – gutes Essen verbindet.
mehrere Küchenkräfte (m/w/d)
unbefristet und in Teilzeit mit unterschiedlichen Stundenanteilen.
Diese unterschiedlichen Möglichkeiten haben wir anzubieten:
Springer-Küchenhelfer (m/w/d) mit Stammeinrichtung Mensa Schulzentrum Süd (m/w/d):
- 13 Industriestunden/Woche (Arbeitstage: Montag bis Freitag jeweils ca. zwischen 7 Uhr und 15 Uhr; Urlaub während den Ferien)
- 19,5 Industriestunden/Woche (Arbeitstage: Montag bis Freitag jeweils ca. zwischen 7 Uhr und 15 Uhr; Arbeit auch während der Ferien)
Küchenkraft in der Schillerschule (m/w/d):
- 9 Industriestunden/Woche (Arbeitstage: Montag bis Donnerstag jeweils ca. zwischen 11:30 Uhr und 13:45 Uhr; Urlaub während den Ferien)
Die Eingruppierung erfolgt in Entgeltgruppe 2 TVöD.
Darauf können Sie sich freuen...
- Entgegennahme von fertig zubereiteten Mahlzeiten
- Portionierung und Ausgabe der Speisen
- Reinigung und Pflege der Küche inklusive der Geräte sowie der anschließenden Räumlichkeiten wie z.B. Lager
- Spülen des aufkommenden Geschirrs
- Einhaltung der HACCP-Standards
- Servicearbeiten im Mensabereich
- Abfallentsorgung
- Sie machen den Kindern das Essen mit einem Lächeln schmackhaft.
Besonderheiten als Springer:
- Unterstützung bei der Vor- und Zubereitung von Speisen in der Großküche
- Vertretung an anderen Standorten innerhalb des Stadtgebietes Schorndorf
Sie passen zu uns, wenn Sie...
- ... idealerweise Erfahrung in der Zubereitung von Speisen in Kitas oder Schulen haben.
- ... sorgfältig und verantwortungsbewusst arbeiten.
- ... zuverlässig und teamfähig sind.
- ... einen offenen und wertschätzenden Umgang mit Kindern haben.
- ... einen Führerschein Klasse B sowie ein Fahrzeug zur Verfügung haben.
- ... Deutschkenntnis ein Niveau von B2, wünschenswert C1 vorweisen können.
- ... flexibel sind, denn im Vertretungsfall kann sich Ihr Einsatzort auch verändern.
- ... idealerweise eine Bescheinigung über die Erstbelehrung zum Infektionsschutzgesetz vom Gesundheitsamt vorweisen können. Sollte dies nicht der Fall sein, muss dies bis Arbeitsaufnahme nachgeholt werden.
Was bieten wir Ihnen?
Na, sind Sie bereit für die hungrigen Kinder und Jugendlichen?!
Sind noch Fragen offen? Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Frau Frank vom Fachbereich Bildung, Jugend und Vereine (Tel.: 07181/602-3256) und Frau Nähr vom Fachbereich Personal und Organisation (Tel.: 07181/602-1219) gerne zur Verfügung.
Wir freuen uns auf Sie!
- Lillemor Nähr
- Personalsachbearbeiterin
- 07181 602 - 1219
- Hanna Frank
- 07181 602-3256
